ALSTERPFOTEN
Jennifer Ivens
Seehofallee 14
22177 Hamburg
Telefon 040 - 796 99 311
Mobil 0173 - 604 95 95
info@alsterpfoten.de
Steuernummer 50/104/02788
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von Krankheiten ist und alle wichtigen Impfungen regelmäßig durchgeführt werden.
Der Hundehalter versichert Alsterpfoten vor dem Betreuungsverhältnis alle möglichen Handicaps oder Eigenarten des Hundes bekannt gegeben zu haben.
Der zu
betreuende Hund bleibt auch während der Fremdbetreuung durch Alsterpfoten zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Hundehalters.
Der
Hundehalter ist sich bewusst, dass die Hunde nach einer Eingewöhnungszeit ohne Leine, im freien Gelände, im Hunderudel laufen. Sollte ein Hund entlaufen, verpflichtet sich Alsterpfoten alles zu
unternehmen, um den Hund wieder in die Obhut zu bekommen.
Alsterpfoten übernimmt keine Haftung für entlaufene Hunde oder im Falle eines Unfalls, in den der Hund verwickelt ist.
Alsterpfoten verpflichtet sich im Falle von unvorhergesehenen Geschehnissen umgehend den Halter zu informieren.
Der
Hundehalter versichert, dass er für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Sollte es während der Betreuungszeit zu einem Schaden kommen, der nicht durch die eigene oder die Betriebshaftpflichtversicherung von
Alsterpfoten abgedeckt wird, so trägt diesen Schaden allein der Hundehalter.
Alsterpfoten übernimmt keine Haftung im Falle von Verletzungen
(z.B. durch Beissereien), im Falle eines (tödlichen) Unfalls oder des plötzlichen Ablebens eines Hundes, während der Betreuungszeit.
Alsterpfoten behält sich das Recht vor, sofort einen Tierarzt aufzusuchen, sollte dies für nötig gehalten werden. Die Tierarztkosten trägt allein der
Hundehalter.
Alsterpfoten verpflichtet sich beim Transport im Fahrzeug alle notwendigen Sicherheitmassnahmen zu erbringen. Sollte es trotzdem bei einem Unfall zu Verletzungen oder zum Ableben eines Hundes kommen, übernimmt Alsterpfoten hierfür keine Haftung.
Eine Beendigung des Betreeungsverhältnis muss seitens des Hundehalters mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Eine Weiter-Berechnung dieser Zeit erfolgt auch bei vorzeitigem Austritt.
Alsterpfoten behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund, das Betreuungsverhältnis kurzfristig, ohne Frist zu beenden.
Hündinnen sind während der Läufigkeit von der Betreuung durch Alsterpfoten ausgeschlossen.
Ausfallzeiten während der Läufigkeit, unkastrierter Hündinnen, werden mit 50% der sonst üblichen, gebuchten Tage weiter berechnet.
Buchungsabsagen müssen
mindestens bis 18 Uhr am Vorabend bekannt
gegeben werden. Buchungen die später abgesagt werden, werden voll berechnet.
Buchungsabsagen können
maximal für 6 Wochen in einem vollen Jahr (ggfls. anteilig), vorgenommen werden. Alle weiteren Absagen, über den jeweiligen Zeitraum hinaus, werden voll
berechnet.
Mit Buchung einer Leistung von Alsterpfoten werden die genannten AGB anerkannt und akzeptiert.